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Richtli‍ni‍en

Icon Richtlinien

 

All‍ge‍mei‍nes

Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit werden häufig in Richtlinien des DAfStb umgesetzt, die i.d.R. bauaufsichtlich eingeführt werden und in diesem Fall — wie entsprechende Normen auch — anerkannte Re­geln der Technik sind. Im Unterschied zu Normen im Betonbau wer­den Richtlinien des DAfStb dann erarbeitet, wenn z.B. auf euro­pä­ischer Ebene kein Normungsverfahren zustande kommt oder eine schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis ge­wünscht wird.

Entstehungsprozess

Die Richtlinienentwürfe des DAfStb werden nach Verabschiedung in den zuständigen Ausschüssen und Freigabe durch den Vorstand an die Mitglieder des DAfStb verschickt und in der DIN Me‍dia GmbH ver­öff­ent­licht. Die adressierten Kreise werden um Abgabe von Stel­lung­nah­men zu den Richtlinienentwürfen bis zu einer festgesetzten Frist ge­be­ten. Die Mitglieder des DAfStb repräsentieren in diesem Ver­fah­ren die Fachöffentlichkeit. Die fördernden Verbände im DAfStb leiten die Entwürfe wiederum an ihre Mitglieder weiter und stellen somit zentral und stellvertretend die Kommentare für die ent­sprech­en­de Industrie zusammen. Auf einer Einspruchsitzung wer­den al­le eingegangenen Kommentare beraten. Zu dieser Sitzung werden die Einsprecher eingeladen. In der Anlage befindet sich der Vor­druck für die Erstellung einer Stellungnahme.

Veröffentlichung

Nach dem Durchlaufen dieses Prozedere werden die Richtlinien in der DIN Me‍dia GmbH veröffentlicht und können dort bezogen werden (www.dinmedia.de oder www.planenundbauen-online.de, Suchwort “DAfStb Richtlinie”). Die Erarbeitung einer Richtlinie dauert je nach Umfang zwischen 1 bis 2 Jahre. Die zweite Datei in den Anlagen ent­hält eine aktuelle Übersicht über alle Richtlinien mit einer Kurz­dar­stel­lung des Anwendungsbereiches.

Auslegungsanfragen

Bei Anfragen zur Auslegung von Richtlinien des DAfStb verwenden Sie bitte das als Anlage unten angefügte Formblatt "Aus­le­gungs­an­fra­ge zu DAfStb-Richtlinien". Dieses Formblatt dient der formalen Behandlung Ihrer Anfrage. Zur besseren Archivierung geben Sie bit­te Anfragen zu unterschiedlichen Abschnitten der Richtlinie auf ge­trenn­ten Formblättern ab. Die Anfrage wird an den für die Richt­li­nie zuständigen Ausschuss weitergeleitet und von diesem be­han­delt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Aus­le­gungs­an­fra­gen nicht sofort beantwortet werden können. Die Anfragen werden zunächst in der Geschäftsstelle des DAfStb gesammelt und in dem genannten Unterausschuss beraten.

Wir bitten Sie, die ausgefüllte Tabelle per E-Mail an

info@dafstb.de

unter folgendem Dateinamen zu senden: "Aus‍le‍gung_zur_DAfStb-‍Richtlinienname_Firma.doc" (z. B. "Aus‍le‍gung_zur_WU-Richt‍li‍nie_Meier_GmbH.doc"). Es wird gebeten, diesen Namen auch in die Betreffzeile der E-Mail einzutragen. Die aktuellen Aus­le­gungs­ant­wor­ten werden auf diesen Internetseiten veröffentlicht.

Der DAfStb e. V. gibt auf dieser Website als Serviceleistung Aus­le­gun­gen bekannt und stellt Interpretationen von Richtlinien zur Ver­fü­gung. Der DAfStb bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Ver­fü­gung zu stellen. Der DAfStb übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für al­le Verbindungen ("Links"), auf die diese Website ggf. direkt oder in­di­rekt verweist. Der DAfStb ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Der DAfStb behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Der DAfStb haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, ein­schlie­ßlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von oder sonst wie in Verbindung mit Informationen entstehen, die auf dieser Website bereitgehalten werden.

Anlagen:
Link:

Deut‍scher Aus‍schuss für Stahl‍be‍ton

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10787 Berlin
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