Richtlinien
Allgemeines
Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit werden häufig in Richtlinien des DAfStb umgesetzt, die i.d.R. bauaufsichtlich eingeführt werden und in diesem Fall — wie entsprechende Normen auch — anerkannte Regeln der Technik sind. Im Unterschied zu Normen im Betonbau werden Richtlinien des DAfStb dann erarbeitet, wenn z.B. auf europäischer Ebene kein Normungsverfahren zustande kommt oder eine schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis gewünscht wird.
Entstehungsprozess
Die Richtlinienentwürfe des DAfStb werden nach Verabschiedung in den zuständigen Ausschüssen und Freigabe durch den Vorstand an die Mitglieder des DAfStb verschickt und in der DIN Media GmbH veröffentlicht. Die adressierten Kreise werden um Abgabe von Stellungnahmen zu den Richtlinienentwürfen bis zu einer festgesetzten Frist gebeten. Die Mitglieder des DAfStb repräsentieren in diesem Verfahren die Fachöffentlichkeit. Die fördernden Verbände im DAfStb leiten die Entwürfe wiederum an ihre Mitglieder weiter und stellen somit zentral und stellvertretend die Kommentare für die entsprechende Industrie zusammen. Auf einer Einspruchsitzung werden alle eingegangenen Kommentare beraten. Zu dieser Sitzung werden die Einsprecher eingeladen. In der Anlage befindet sich der Vordruck für die Erstellung einer Stellungnahme.
Veröffentlichung
Nach dem Durchlaufen dieses Prozedere werden die Richtlinien in der DIN Media GmbH veröffentlicht und können dort bezogen werden (www.dinmedia.de oder www.planenundbauen-online.de, Suchwort “DAfStb Richtlinie”). Die Erarbeitung einer Richtlinie dauert je nach Umfang zwischen 1 bis 2 Jahre. Die zweite Datei in den Anlagen enthält eine aktuelle Übersicht über alle Richtlinien mit einer Kurzdarstellung des Anwendungsbereiches.
Auslegungsanfragen
Bei Anfragen zur Auslegung von Richtlinien des DAfStb verwenden Sie bitte das als Anlage unten angefügte Formblatt "Auslegungsanfrage zu DAfStb-Richtlinien". Dieses Formblatt dient der formalen Behandlung Ihrer Anfrage. Zur besseren Archivierung geben Sie bitte Anfragen zu unterschiedlichen Abschnitten der Richtlinie auf getrennten Formblättern ab. Die Anfrage wird an den für die Richtlinie zuständigen Ausschuss weitergeleitet und von diesem behandelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslegungsanfragen nicht sofort beantwortet werden können. Die Anfragen werden zunächst in der Geschäftsstelle des DAfStb gesammelt und in dem genannten Unterausschuss beraten.
Wir bitten Sie, die ausgefüllte Tabelle per E-Mail an
info@dafstb.de
unter folgendem Dateinamen zu senden: "Auslegung_zur_DAfStb-Richtlinienname_Firma.doc" (z. B. "Auslegung_zur_WU-Richtlinie_Meier_GmbH.doc"). Es wird gebeten, diesen Namen auch in die Betreffzeile der E-Mail einzutragen. Die aktuellen Auslegungsantworten werden auf diesen Internetseiten veröffentlicht.
Der DAfStb e. V. gibt auf dieser Website als Serviceleistung Auslegungen bekannt und stellt Interpretationen von Richtlinien zur Verfügung. Der DAfStb bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der DAfStb übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links"), auf die diese Website ggf. direkt oder indirekt verweist. Der DAfStb ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Der DAfStb behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Der DAfStb haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von oder sonst wie in Verbindung mit Informationen entstehen, die auf dieser Website bereitgehalten werden.
Anlagen:
- Formblatt für Stellungnahmen zu Richtlinienentwürfen des DAfStb, 02. 2022 (docx)
- DAfStb-Richtlinien, Stand September 2024 (pdf)
- Auslegungsanfrage zu DAfStb-Richtlinien (docx)
Link:
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
Budapester Straße 31
10787 Berlin
+49 (0)30 269313-20/24
info@dafstb.de
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