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Aus ge‍ge‍be‍nen An‍läs‍sen ver‍öf‍fentl‍icht der DAfStb in unregelmäßigen Abständen Pressemitteilungen und stellt wichtige Informationen aus seinen eigenen Gremien oder rund um das Bauen mit Beton zur Verfügung. Die nachfolgenden Links führen zu den Inhalten:

Digitaler Betonbau durch additive Ver‍fah‍ren – Sach‍stand und For‍schungs‍be‍darf

Die digitale Fertigung mit Beton (DFB) ist ein sich überaus dynamisch entwickelndes Gebiet; insbesondere in den letzten fünf Jahren konnten bemerkenswerte Fortschritte erzielt werden.

Um die neue Technologie auch für den deutschen Markt zu öffnen, richtete der DAfStb-Vorstand im Mai 2020 eine Arbeitsgruppe „Digitaler Betonbau durch additive Verfahren“ unter seiner Federführung ein. Bei Einführung einer neuen Technologie stellt der DAfStb üblicherweise zunächst Sachstand und Forschungsbedarf zusammen und veröffentlicht die Erkenntnisse in seiner Schriftenreihe. Bei dem neuen Schwerpunktthema des digitalen Betonbaus durch additive Verfahren hat der DAfStb einen etwas anderen Weg gewählt. Zunächst wurde in einem international ausgerichteten DAfStb/DBV/RILEM-Workshop „Digital Fabrication with Concrete” am 30. Januar 2020 mit mehr als 130 Teilnehmern aus 15 Ländern der Stand der Entwicklungen in der Wissenschaft und der praktischen Anwendung vorgestellt und kritisch diskutiert.

Insbesondere die aktuellen Erkenntnisse aus dem RILEM TC 276-DFC „Digital fabrication with cement-based materials“ wurden in der Folge des Workshops als Grundlage gewählt, um Sachstand und Forschungsbedarf für den deutschen Markt abzuleiten und in der Zeitschrift „Beton- und Stahlbetonbau“ zu veröffentlichen (s. unten angefügte Anlage). Die Autoren sind Mitglieder der DAfStb-Arbeitsgruppe; der Beitrag selbst wurde in der Arbeitsgruppe insbesondere hinsichtlich des Forschungsbedarfes intensiv und kritisch beraten. Der Beitrag bietet somit einen kritischen Überblick über den aktuellen Sachstand auf diesem Gebiet der DFB, mit Fokus auf die additiven Fertigungsverfahren mit Beton (auch 3D-Betondruck genannt) und formuliert den bestehenden Forschungsbedarf. Neben einer Reflektion zum internationalen Stand der Entwicklung von 3D-Betondruckverfahren wird ein Klassifizierungsrahmen für DFB-Verfahren vorgestellt und die wichtigsten Begriffe definiert. Anschließend befassen sich die Autoren mit der zugehörigen Materialprüfung von druckbarem bzw. gedrucktem frischem, erhärtendem und erhärtetem Beton.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beschreibung der geeigneten Bewehrungsarten und die Klassifizierung der technologischen Lösungsansätze zur Integration der Bewehrung in DFB-Prozesse. Schließlich werden die Besonderheiten der Konstruktion und die Bemessung von additiv gefertigten Bauteilen dargelegt und diskutiert.

Die Herausforderungen auf dem Kompetenzgebiet des DAfStb sind u. a.:

  • die Erarbeitung einer praxistauglichen Vorgehensweise zur Festlegung, Einstellung und Prüfung der erforderlichen Materialeigenschaften von frischem und erhärtendem Beton;
  • die Entwicklung von adäquaten Lösungen für die Bewehrungsintegration;
  • die Erarbeitung von technologiekonformen bzw. technologiefördernden Konstruktionsprinzipien und Bemessungsregeln.

Die Methoden der digitalen Fertigung mit Beton sind sehr vielfältig und gewinnen schnell an Reife. Sie unterscheiden sich stark in ihren Grundprinzipien, Prozessdetails, Maschinentechnik oder dem verwendeten Material. Durch diese Vielfalt eröffnen sich zahlreiche Anwendungsfelder, die durch die spezifischen Stärken und Schwächen der jeweiligen Verfahren definiert werden.

Anlage:

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Nachhaltig bauen mit Beton – „It’s not easy be‍ing green”

Die Bauwirtschaft und insbesondere die Betonbauweise stehen bereits seit längerem im Fokus der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsdiskussionen. Der Bausektor wird von Politik und Öffentlichkeit als einer der größten Verbraucher von Ressourcen und als Verursacher hoher CO2-Emissionen wahrgenommen.

Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Rahmen des „Grünen Deals“ zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt.

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz (KSG) vorgezeichnet. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an.

Anlässlich der 50. Sitzung des Vorstandes am 27. September 2021 wurde daher beraten, wie der DAfStb die Herausforderungen in entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen für seine Gremien umsetzen kann und will. Startpunkt aller nachfolgenden Aktivitäten ist der sehr ambitionierte Grundsatzbeschluss

Die durch den DAfStb-Vorstand am 27. September 2021 verabschiedete Roadmap dient dazu, die genannte Zielsetzung in einen nachhaltigen Betonbau zu integrieren und durch Forschungsaktivitäten und Regelwerksprojekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Betonbau in den kommenden Jahren umzusetzen. Die Roadmap beinhaltet kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, aus denen dann weitere langfristig angelegte Vorhaben (Forschung, Richtlinien, Normung) entwickelt werden.

Einer der bereits umgesetzten Meilensteine der Roadmap des DAfStb ist die Planungshilfe „Nachhaltig bauen mit Beton“ für Bauwerke des üblichen Hochbaus (Wohnungsbauten, Verwaltungsgebäude, Veranstaltungsbauten, Einkaufszentren, Industriehallen etc.). Zur Erläuterung der Planungshilfe stellt der DAfStb einen Foliensatz zur Verfügung, der die verschiedenen Schritte des nachhaltigen Bauens mit Beton anhand des Referenzgebäudes „Der Stadtbaustein“ mit einer Tragstruktur aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonbauteilen veranschaulicht. Bei Bedarf bietet der DAfStb Seminare oder Vorträge zur Planungshilfe an (begrenzte Kapazität). Kontaktangaben finden Sie auf der letzten Seite des Foliensatzes.

Anlagen:

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DAfStb-Richtlinie –
Anforderungen an Ausgangsstoffe zur Herstellung von Be‍ton

Gemäß Bauproduktenrichtlinie konnten die Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der Produkte ausgehen, die so beschaffen sind, dass die Bauwerke, für die sie verwendet werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung den wesentlichen Anforderungen ent­sprechen, wenn diese Produkte die CE-Kennzeichnung nach einer harmonisierten Norm tragen.

Im Unterschied dazu wird mittels der CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO durch den Hersteller die Konformität des Bauproduktes mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung erklärt. Die Mit­glied­staaten gehen davon aus, dass die vom Hersteller erstellte Lei­stungs­er­klä­rung genau und zuverlässig ist. Insofern betrifft die Kon­for­mi­täts­aus­sa­ge nicht mehr die Übereinstimmung des Pro­duk­tes mit einer technischen Regel und den darin enthaltenen An­for­de­run­gen, sondern die Übereinstimmung der Leistungsfähigkeit des Produktes mit der erklärten Leistung. Daher müssen For­mu­lie­run­gen in EN 206-1, die die Übereinstimmung eines Produktes mit einer harmonisierten Norm als Anforderung voraussetzen, ersetzt werden durch konkrete Anforderungen an das Bauprodukt, die in dieser Richtlinie zusammengestellt sind.

Die Richtlinie ist als Zwischenschritt zu sehen, um die rechtlichen Vor­ga­ben aus der EU-BauPVO und dem neuen bau­ord­nungs­recht­li­chen Rahmen, der durch die MVV TB 2017/1 gesteckt wird, in kon­kre­te tech­ni­sche Anforderungen an Ausgangsstoffe zur Herstellung von Be­ton umzusetzen. Mittelfristig muss die Zusammenstellung der An­for­de­run­gen an die Betonausgangsstoffe in die EN 206 über­nom­men werden. Daher wurde die Richtlinie dem für die Erstellung der EN 206 zuständigen CEN-Komitee, CEN/TC 104/SC1, als deutsche Position für eine Überarbeitung der EN 206:2017 vorgelegt.

Anlage:

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Bemessung von Befestigungen in Be‍ton –
Veröffentlichung der neuen Norm DIN EN 1992-4 und Er‍läu‍te‍rungsheft des DAfStb

Die Bemessung von Befestigungen in Beton wird zukünftig im Teil 4 des Eurocodes 2 (DIN EN 1992–4) geregelt und beschrieben. Mit der Veröffentlichung von DIN EN 1992–4 im Frühjahr 2019 wird so­mit erstmals die Bemessung von Befestigungen in Beton in einer Norm geregelt und nicht wie bisher üblich in Richtlinien oder Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen. Dies ist ein wichtiger und bedeutender Schritt für die Be­fes­ti­gungs­tech­nik.

Die neue Norm fasst die Bemessung verschiedenster Be­fes­ti­gungs­sys­te­me und verschiedener Einwirkungen in einem zentralen Do­ku­ment zusammen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da die Be­mes­sung von Befestigungsmitteln in Beton in der Vergangenheit über zahl­rei­che Einzeldokumente verteilt waren (siehe Bild 1). So ent­hält DIN EN 1992–4 sowohl die Bemessung von Einlegeteilen (An­ker­schie­nen und Kopfbolzen) als auch die Bemessung von nach­träg­li­chen Befestigungen (Metallspreizdübel, Hinterschnittdübel, Be­ton­schrau­ben, Verbunddübel und Verbundspreizdübel). Dabei werden Bemessungsregeln für verschiedenste Einwirkungskategorien in ei­nem gemeinsamen Do­ku­ment erfasst und die Bemessung für sta­tische und quasistatische Ein­wir­kun­gen sowie für Ermüdungs- und Erdbebenbeanspruchungen geregelt. Die Bemessung unter Brand­ein­wir­kung wird im neuen Teil 4 des Eurocodes 2 ebenfalls be­rück­sich­tigt. In DIN EN 1992-4 sind einige Öffnungsklauseln mit der Mög­lich­keit zu nationalen Re­ge­lun­gen enthalten. Im deutschen Nationalen Anhang zu DIN EN 1992-4 wurden nur für den Fall der Erd­be­ben­be­an­spru­chung abweichende nationale Re­ge­lun­gen definiert.

Zeitliche Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsrichtlinien für die Bemessung von Befestigungen in Beton (Stand Ende 2018)

Bild 1: Zeitliche Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsrichtlinien für die Bemessung von Befestigungen in Beton (Stand Ende 2018)

DIN EN 1992–4 stellt durch die Überarbeitung der bisherigen Re­ge­lun­gen und die Ergänzungen den derzeitigen Stand der Technik für die Bemessung von Befestigungen in Beton dar und ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Bemessung. Auch das Si­cher­heits­kon­zept für Befestigungen in Beton ist nun direkt in das allgemeine Si­cher­heits­kon­zept der Eurocodes und speziell in das Si­cher­heits­kon­zept für Stahlbetonkonstruktionen eingebunden. Zudem ga­ran­tiert die europaweite Einführung ein einheitliches Vorgehen.

Die Bemessung von Befestigungen in Beton bekommt durch die In­te­gra­tion als Teil 4 in den Eurocode 2 einen höheren Stellenwert in der Baupraxis und dadurch größere Aufmerksamkeit bei Bau­in­ge­nieu­ren. Infolgedessen hatte sich der Deutsche Ausschuss für Stahl­be­ton (DAfStb) bereits während der Bearbeitung der DIN EN 1992–4 dazu ent­schlos­sen, im Rahmen seiner Schriftenreihe ein Er­läu­te­rungs­heft zur DIN EN 1992–4 zu entwickeln. DAfStb-Heft 615 soll der Praxis das Verständnis und den Gebrauch der DIN EN 1992–4 durch Erläuterungen und Darlegung wissenschaftlicher Grundlagen erleichtern. Um die Ak­zep­tanz des Erläuterungsheftes in der brei­ten Fachöffentlichkeit auch außerhalb Deutschlands signifikant zu erhöhen, wird das Heft zusätzlich in englischer Sprache ver­öf­fent­licht.

Der erste Teil des Heftes enthält Erläuterungen zum Normentext, Hin­wei­se zu Ableitungen vieler Regelungen, sowie ergänzende An­wen­dungs­re­geln. Der zweite Teil erläutert die in der Norm zitierten Tech­ni­schen Be­rich­te. Die Ausführungen des ersten und zweiten Teils des Heftes wurden im Technischen Unterausschuss „Be­fes­ti­gungs­tech­nik“ des DAfStb erarbeitet und in einem nor­men­ähn­li­chen Verfahren, d. h. im Konsens zwischen allen beteiligten Grup­pen, ver­ab­schie­det.

Der dritte Teil des Heftes enthält Beiträge, die von Mitgliedern des DAfStb-Unterausschusses „Befestigungstechnik“ in eigener Ver­ant­wor­tung verfasst wurden und weitergehende Erläuterungen zu aus­ge­wähl­ten Themenkreisen enthalten. Die Beiträge entstammen im We­sent­li­chen der Mitarbeit der Verfasser in den Arbeitsgruppen zur Er­ar­bei­tung der DIN EN 1992–4. Die Beiträge behandeln ins­be­son­de­re An­wen­dungs­fäl­le, die in DIN EN 1992–4 nicht ab­ge­deckt sind und bieten ingenieurmäßige Lösungen an.

Anlagen:

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Pressemitteilung zum Aus‍bil‍dungsbei‍rat Sachkun‍di‍ger Pla‍ner (ABB-‍SKP)

Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-‍SKP)

Der Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-SKP) geht zurück auf eine Initiative des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Unter Beteiligung verschiedener interessierter Kreise (Verbände, Ausbildungsstätten, Vertreter der öffentlichen Hand) und Prüfung verschiedener Optionen wurde schließlich das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ e.V.) gebeten, einen entsprechenden Ausbildungsbeirat zu initiieren und zu organisieren, um unter anderem eine Harmonisierung unterschiedlicher Ausbildungsinhalte verschiedener Anbieter auf Grundlage der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb herbeizuführen. Der DPÜ-Vorstand ist dem Wunsch der interessierten Kreise gefolgt und hat Ende des vergangenen Jahres beschlossen, den ABB-SKP als Organ in die Satzung des Vereins aufzunehmen. Der ABB-SKP erarbeitet einheitliche Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern für die Instandhaltung von Betonbauteilen. Hierbei erstellt er und schreibt fort, insbesondere

  • die praxisgerechte Formulierung und Festlegung der Aus- und Weiterbildungsinhalte,
  • Regelungen für die Anerkennung geeigneter Referenten und die Bildung von Prüfungsausschüssen,
  • Kriterien für die Qualifikation und Zulassung der auszubildenden Personen,
  • Regelungen zur Anerkennung von für diese Aus- und Weiterbildung geeigneten Ausbildungsstätten,
  • die Anerkennung von Ausbildungsstätten,
  • Regelungen für die Durchführung der Aus- und Weiterbildung sowie anschließender Prüfungen,
  • die Anerkennung von Referenten und Prüfungsausschüssen.

Die konstituierende Sitzung des ABB-SKP fand am 24. April 2018 in der BAM in Berlin statt. Zum Obmann des ABB-SKP wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens (DAfStb) gewählt. Herr Dr. Martin Mangold (IBB MANGOLD) wurde zum Stellvertreter bestimmt.

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Pressemitteilung zur neuen DAfStb-Richtlinie „Was‍ser­un‍durch‍läs‍si‍ge Bau‍wer‍ke aus Be‍ton“

„Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, Ausgabe 2017-12

Zusammen mit befahrenen Parkdecks und Tiefgaragen gehören wasserundurchlässige Bauwerke zu besonders anspruchsvollen Konstruktionen im Bauwesen, die hinsichtlich Entwurf, Detailplanung der Fugen und Einbauteile, Betontechnik und Ausführung sowie der Berücksichtigung bauphysikalischer Aspekte besonderer Sorgfalt bedürfen. Konstruktionen aus Stahlbeton haben sich dabei für diese Bauwerke in den vergangenen Jahrzehnten als besonders robust, zuverlässig und wirtschaftlich bewährt. Tragende Säule für die erfolgreiche Errichtung einer wasserundurchlässigen Betonkonstruktion ist die WU-Richtlinie des DAfStb, die den verschiedenen am Bau Beteiligten den technischen und vertragsrechtlichen Rahmen bereitstellt, den es beim konkreten Bauwerk mit Leben zu füllen gilt. Für den Erfolg der Baumaßnahme müssen die Erwartungen des Bauherrn an die Nutzung der Konstruktion eng mit den Planern und den ausführenden Unternehmen im Rahmen einer Bedarfsplanung abgestimmt werden.

Nach über 10jähriger erfolgreicher Anwendung der WU-Richtlinie wurde im Mai 2015 mit der Überarbeitung der WU-Richtlinie begonnen, um den seit 2003 hinzugewonnenen Erfahrungsschatz mit der Anwendung der technischen Regel erneut zu Papier zu bringen. Zu den wesentlichen Neuerungen in der mit dem Ausgabemonat Dezember 2017 veröffentlichten und seit Ende Januar 2018 über den Beuth Verlag beziehbaren WU-Richtlinie gehören zusammengefasst:

  • eine stärkere Herausstellung der Aufgaben der Planung als Leitfaden für erforderliche Planungsschritte,
  • die Bereitstellung eines informativen Anhangs als Orientierungshilfe zur Abstimmung der Zuständigkeiten bei der Planung und der Ausführung von WU-Betonbauwerken (Checkliste),
  • die Aufnahme von Regelungen für WU-Dächer,
  • die Festlegung von erhöhten Anforderungen bei dem Entwurfsgrundsatz mit Selbstheilung,
  • die Präzisierung der Anforderungen bei der Ausführung von WU-Konstruktionen mit Elementwänden,
  • eine verbesserte Lesbarkeit und Verständlichkeit sowie
  • eine detaillierte Darlegung von Kommunikations-/Dokumentations- und Prüfpflichten.

 

Da die alte WU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 durch die überarbeitete Fassung aus dem Dezember 2017 ohne Übergangsfrist ersetzt wird, ist eine möglichst zeitnahe Bestellung der Neuausgabe empfehlenswert. Die WU-Richtlinie kann über den Beuth Verlag zum Verkaufspreis von € 76,00 unter dem nachfolgenden Link bestellt werden (Download und Versand):

https://www.beuth.de/de/technische-regel/dafstb-wasserundurchlaessige-bauwerke/283927896

Mitglieder des DAfStb erhalten einen Rabatt von 20 % auf den Verkaufspreis.

Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens (Berlin, 05. April 2018)

Anlage:

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Pressemitteilung zur Instandhaltungs-Richtlinie

Der Vorstand des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton DAfStb hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 beschlossen, das Einspruchs­verfahren zum Gelbdruck der DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wiederaufzunehmen und abzuschließen.

Das Gelbdruckverfahren zur Instandhaltungs-Richtlinie war im Juni 2016 gestartet worden. Im Zuge der Einspruchsverhandlungen hatte sich herausgestellt, dass in fundamentalen Punkten kein Konsens zwischen allen interessierten Kreisen hergestellt werden konnte. Die Deutsche Bauchemie (DBC) hat dann in zwei Pressemitteilungen vom 9. Januar 2017 und 2. März 2017 ihre Bedenken hinsichtlich der Europarechtskonformität des Gelbdrucks öffentlich gemacht und die ausschließliche Berücksichtigung der Normenreihe DIN EN 1504 mit den Teilen 1 bis 10 gefordert.

Das Einspruchsverfahren zur Instandhaltungs-Richtlinie wurde daraufhin unterbrochen. Im Rahmen eines DAfStb-Fachkolloquiums am 1. März 2017 wurde die Fachöffentlichkeit über die Gründe der Unterbrechung informiert, und es wurden noch einmal die unterschiedlichen Erwartungen der interessierten Kreise an die Richtlinie erörtert. Ein Konsens konnte allerdings auch hierbei nicht herbeigeführt werden.

Deutlich wurde jedoch, dass der Technische Ausschuss „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ und der DAfStb-Vorstand die Auffassungen der DBC in dieser Angelegenheit nicht teilen. Der DAfStb geht vielmehr davon aus, dass der Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie europarechtskonform ist und die durch die neue Musterbauordnung (MBO) und durch die damit verknüpfte Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vorgegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der geforderten Bauwerkssicherheit vollständig erfüllt. Weiterhin stellt der DAfStb fest, dass die Regelsetzungskompetenz für Planung, Bemessung, Bauausführung und Verwendung von Bauprodukten – anders als für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Bauprodukten – beim Mitgliedsstaat liegt und insofern eine nationale Aufgabe ist.

Die Teile 9 „Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Produkten und Systemen“ und 10 „Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle, Qualitätsüberwachung der Ausführung“ der DIN EN 1504 wurden in der europäischen CEN-Abstimmung von Deutschland aufgrund schwerwiegender Defizite abgelehnt und sind daher nicht anwendbar. Aber auch die weiteren Teile der EN 1504, die Produktregelungen enthalten, sind aus deutscher Sicht defizitär, und es ist derzeit nicht absehbar, wann diese vollständig überarbeiteten europäischen Produkt-Normen der Reihe EN 1504 inklusive der aus deutscher Sicht erforderlichen wesentlichen Merkmale veröffentlicht werden. Dies wird erwartungsgemäß im laufenden Jahr jedenfalls nicht der Fall sein. Vielmehr ist in den zuständigen europäischen Normungsgremien zunächst zu beraten, wie überhaupt zusätzliche wesentliche Merkmale oder neue Anforderungen aufgenommen werden können, da hierzu gemäß EU-Bauproduktenverordnung ein so genannter „Delegierter Rechtsakt“ notwendig ist. Derzeit ist unklar, wie dieser durchgeführt werden muss und welcher Zeitbedarf damit verbunden ist. Das Warten auf die Veröffentlichung der vollständigen europäischen Normen würde die Herausgabe der Instandhaltungs-Richtlinie also voraussichtlich um Jahre verzögern.

Nachdem der DAfStb die Weiterbearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie aus Gründen der genannten rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt hatte, hat das DIBt mit der Erstellung einer Technischen Regel zur Instandhaltung von Betonbauteilen in zwei Teilen begonnen, die seit Beginn des Jahres 2021 bauaufsichtlich eingeführt ist. Näheres finden Sie unter https://www.dibt.de.

Berlin, 20. Januar 2021
Der Engere Vorstand des DAfStb

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Grenzwertableitungskonzepte zur Be‍wer‍tung der Freiset‍zung von ge‍fährli‍chen Stoffen aus Bau‍pro‍duk‍ten

In der Arbeitsgruppe CEN/TC 351/WG1 „Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten in Boden, Grund- und Oberflächenwasser“ werden mit Bezug auf das Mandat M/366 der Europäischen Kommission europaweit einheitliche (horizontale) Prüfvorschriften zur Bestimmung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten in den Boden und das Grundwasser entwickelt. Bei den Prüfverfahren handelt es sich um einen sogenannten „Tanktest“ für monolithische Bauprodukte und einen „Säulentest“ für granulare Bauprodukte. An den aus den Prüfungen gewonnen Eluaten werden Analysen auf regulierte gefährliche Stoffe vorgenommen.

Schwierigkeiten bei der Harmonisierung dieser Prüfvorschriften ergeben sich dadurch, dass in verschiedenen CEN-Mitgliedsstaten unterschiedliche Bewertungskonzepte existieren, die auf den Laborergebnissen dieser Prüfverfahren basieren. Prüfergebnis und Bewertungskonzept sind somit eng miteinander verknüpft. Aufgabe von CEN/TC 351 ist es nicht, diese Bewertungskonzepte in Europa zu harmonisieren. Spielräume ergeben sich für CEN/TC 351 nur hinsichtlich der Veränderungen (Harmonisierung) der Prüfbedingungen in den Prüfnormen. Dennoch ist es für das Verständnis der Gesamtzusammenhänge und zur Lösungsfindung innerhalb der Prüftechnik unabdingbar, sich die verschiedenen Bewertungskonzepte anzusehen. Daher hat CEN/TC 351 im Jahr 2013 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die beiden Ableitungskonzepte, die in den Niederlanden und in Deutschland im Rahmen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung zur Anwendung kommen, miteinander vergleicht. Um dieses Gutachten der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, hat sich der DAfStb bereiterklärt, die beiden Grenzwertableitungskonzepte für den Pfad „Boden-Grundwasser“ für granulare Bauprodukte auf seiner Homepage zu veröffentlichen (s. u. a. An‍lage).

Anlage:

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Deut‍scher Aus‍schuss für Stahl‍be‍ton

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