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Aus gegebenen Anlässen veröffentlicht der DAfStb in unregelmäßigen Abständen Pressemitteilungen und stellt wichtige Informationen aus seinen eigenen Gremien oder rund um das Bauen mit Beton zur Verfügung. Die nachfolgenden Links führen zu den Inhalten:
Digitaler Betonbau durch additive Verfahren – Sachstand und Forschungsbedarf
Die digitale Fertigung mit Beton (DFB) ist ein sich überaus dynamisch entwickelndes Gebiet; insbesondere in den letzten fünf Jahren konnten bemerkenswerte Fortschritte erzielt werden.
Um die neue Technologie auch für den deutschen Markt zu öffnen, richtete der DAfStb-Vorstand im Mai 2020 eine Arbeitsgruppe „Digitaler Betonbau durch additive Verfahren“ unter seiner Federführung ein. Bei Einführung einer neuen Technologie stellt der DAfStb üblicherweise zunächst Sachstand und Forschungsbedarf zusammen und veröffentlicht die Erkenntnisse in seiner Schriftenreihe. Bei dem neuen Schwerpunktthema des digitalen Betonbaus durch additive Verfahren hat der DAfStb einen etwas anderen Weg gewählt. Zunächst wurde in einem international ausgerichteten DAfStb/DBV/RILEM-Workshop „Digital Fabrication with Concrete” am 30. Januar 2020 mit mehr als 130 Teilnehmern aus 15 Ländern der Stand der Entwicklungen in der Wissenschaft und der praktischen Anwendung vorgestellt und kritisch diskutiert.
Insbesondere die aktuellen Erkenntnisse aus dem RILEM TC 276-DFC „Digital fabrication with cement-based materials“ wurden in der Folge des Workshops als Grundlage gewählt, um Sachstand und Forschungsbedarf für den deutschen Markt abzuleiten und in der Zeitschrift „Beton- und Stahlbetonbau“ zu veröffentlichen (s. unten angefügte Anlage). Die Autoren sind Mitglieder der DAfStb-Arbeitsgruppe; der Beitrag selbst wurde in der Arbeitsgruppe insbesondere hinsichtlich des Forschungsbedarfes intensiv und kritisch beraten. Der Beitrag bietet somit einen kritischen Überblick über den aktuellen Sachstand auf diesem Gebiet der DFB, mit Fokus auf die additiven Fertigungsverfahren mit Beton (auch 3D-Betondruck genannt) und formuliert den bestehenden Forschungsbedarf. Neben einer Reflektion zum internationalen Stand der Entwicklung von 3D-Betondruckverfahren wird ein Klassifizierungsrahmen für DFB-Verfahren vorgestellt und die wichtigsten Begriffe definiert. Anschließend befassen sich die Autoren mit der zugehörigen Materialprüfung von druckbarem bzw. gedrucktem frischem, erhärtendem und erhärtetem Beton.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beschreibung der geeigneten Bewehrungsarten und die Klassifizierung der technologischen Lösungsansätze zur Integration der Bewehrung in DFB-Prozesse. Schließlich werden die Besonderheiten der Konstruktion und die Bemessung von additiv gefertigten Bauteilen dargelegt und diskutiert.
Die Herausforderungen auf dem Kompetenzgebiet des DAfStb sind u. a.:
- die Erarbeitung einer praxistauglichen Vorgehensweise zur Festlegung, Einstellung und Prüfung der erforderlichen Materialeigenschaften von frischem und erhärtendem Beton;
- die Entwicklung von adäquaten Lösungen für die Bewehrungsintegration;
- die Erarbeitung von technologiekonformen bzw. technologiefördernden Konstruktionsprinzipien und Bemessungsregeln.
Die Methoden der digitalen Fertigung mit Beton sind sehr vielfältig und gewinnen schnell an Reife. Sie unterscheiden sich stark in ihren Grundprinzipien, Prozessdetails, Maschinentechnik oder dem verwendeten Material. Durch diese Vielfalt eröffnen sich zahlreiche Anwendungsfelder, die durch die spezifischen Stärken und Schwächen der jeweiligen Verfahren definiert werden.
Anlage:
Digitaler Betonbau durch additive Verfahren – Leitfaden für die Praxis
Nach der Veröffentlichung des Sachstandes und des Forschungsbedarfes hat sich die Arbeitsgruppe „Digitaler Betonbau durch additive Fertigung“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbetonbau (DAfStb) die neue Aufgabe gestellt, einen Leitfaden für die Anwendung der neuen Technologie in Projekten zusammenzustellen. Der Leitfaden dient als umfassende Ressource zur Unterstützung von Planung und Durchführung additiver Fertigungsprojekte im Betonbau in Deutschland. Er richtet sich an Architekten, Planer, Antragsteller, Materialhersteller, Bauunternehmen und weitere am Bau Beteiligte.
Nach einer kurzen Vorstellung der Klassifizierung, Terminologie und Methoden der additiven Fertigung werden rechtliche Aspekte und Genehmigungsverfahren beleuchtet, um eine nahtlose Integration dieser Technologie in die Baupraxis zu gewährleisten. Der Leitfaden behandelt die Einordnung additiver Fertigungsmethoden mit Beton in das Bauordnungsrecht, erläutert den Ablauf von Genehmigungsverfahren und bietet Orientierungshilfen zur Abstimmung von Zuständigkeiten bei Projekten. Er geht auf technische Regeln für die Bemessung und Konstruktion von Tragwerken ein, insbesondere bei additiv hergestellten Wänden, und behandelt konstruktive Aspekte der Bewehrung. Ein wichtiger Bestandteil sind Beton- und Bauteilprüfungen, einschließlich der Methoden zur Probenherstellung sowie Prüfverfahren für Frisch- und Festbeton, was den Leitfaden zu einem hilfreichen Werkzeug für Fachleute im Bereich des digitalen Betonbaus macht.
Anlage:
Nachhaltig bauen mit Beton – „It’s not easy being green”
Die Bauwirtschaft und insbesondere die Betonbauweise stehen bereits seit längerem im Fokus der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsdiskussionen. Der Bausektor wird von Politik und Öffentlichkeit als einer der größten Verbraucher von Ressourcen und als Verursacher hoher CO2-Emissionen wahrgenommen.
Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Rahmen des „Grünen Deals“ zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt.
Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz (KSG) vorgezeichnet. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an.
Anlässlich der 50. Sitzung des Vorstandes am 27. September 2021 wurde daher beraten, wie der DAfStb die Herausforderungen in entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen für seine Gremien umsetzen kann und will. Startpunkt aller nachfolgenden Aktivitäten ist der sehr ambitionierte Grundsatzbeschluss
„Ziel des DAfStb ist, bis spätestens 2045 die Klimaneutralität der Betonbauweise zu erreichen.“
Die durch den DAfStb-Vorstand am 27. September 2021 verabschiedete Roadmap dient dazu, die genannte Zielsetzung in einen nachhaltigen Betonbau zu integrieren und durch Forschungsaktivitäten und Regelwerksprojekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Betonbau in den kommenden Jahren umzusetzen. Die Roadmap beinhaltet kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, aus denen dann weitere langfristig angelegte Vorhaben (Forschung, Richtlinien, Normung) entwickelt werden.
Einer der bereits umgesetzten Meilensteine der Roadmap des DAfStb ist die Planungshilfe „Nachhaltig bauen mit Beton“ für Bauwerke des üblichen Hochbaus (Wohnungsbauten, Verwaltungsgebäude, Veranstaltungsbauten, Einkaufszentren, Industriehallen etc.). Zur Erläuterung der Planungshilfe stellt der DAfStb einen Foliensatz zur Verfügung, der die verschiedenen Schritte des nachhaltigen Bauens mit Beton anhand des Referenzgebäudes „Der Stadtbaustein“ mit einer Tragstruktur aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonbauteilen veranschaulicht. Bei Bedarf bietet der DAfStb Seminare oder Vorträge zur Planungshilfe an (begrenzte Kapazität). Kontaktangaben finden Sie auf der letzten Seite des Foliensatzes.
Anlagen:
- DAfStb-Roadmap „Nachhaltig bauen mit Beton“, Stand September 2021 (pdf)
- DAfStb-Planungshilfe „Nachhaltig bauen mit Beton“, Stand September 2021 (pdf)
- DAfStb-Foliensatz „Nachhaltig bauen mit Beton“, Stand Oktober 2022 (pdf 3,7 MB)
- Der Stadtbaustein: Referenzgebäude zur Planungshilfe, DAfStb-Heft 588 (pdf 2,5 MB)
DAfStb-Richtlinie –
Anforderungen an Ausgangsstoffe zur Herstellung von Beton
Gemäß Bauproduktenrichtlinie konnten die Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der Produkte ausgehen, die so beschaffen sind, dass die Bauwerke, für die sie verwendet werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung den wesentlichen Anforderungen entsprechen, wenn diese Produkte die CE-Kennzeichnung nach einer harmonisierten Norm tragen.
Im Unterschied dazu wird mittels der CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO durch den Hersteller die Konformität des Bauproduktes mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung erklärt. Die Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass die vom Hersteller erstellte Leistungserklärung genau und zuverlässig ist. Insofern betrifft die Konformitätsaussage nicht mehr die Übereinstimmung des Produktes mit einer technischen Regel und den darin enthaltenen Anforderungen, sondern die Übereinstimmung der Leistungsfähigkeit des Produktes mit der erklärten Leistung. Daher müssen Formulierungen in EN 206-1, die die Übereinstimmung eines Produktes mit einer harmonisierten Norm als Anforderung voraussetzen, ersetzt werden durch konkrete Anforderungen an das Bauprodukt, die in dieser Richtlinie zusammengestellt sind.
Die Richtlinie ist als Zwischenschritt zu sehen, um die rechtlichen Vorgaben aus der EU-BauPVO und dem neuen bauordnungsrechtlichen Rahmen, der durch die MVV TB 2017/1 gesteckt wird, in konkrete technische Anforderungen an Ausgangsstoffe zur Herstellung von Beton umzusetzen. Mittelfristig muss die Zusammenstellung der Anforderungen an die Betonausgangsstoffe in die EN 206 übernommen werden. Daher wurde die Richtlinie dem für die Erstellung der EN 206 zuständigen CEN-Komitee, CEN/TC 104/SC1, als deutsche Position für eine Überarbeitung der EN 206:2017 vorgelegt.
Anlage:
Bemessung von Befestigungen in Beton –
Veröffentlichung der neuen Norm DIN EN 1992-4 und Erläuterungsheft des DAfStb
Die Bemessung von Befestigungen in Beton wird zukünftig im Teil 4 des Eurocodes 2 (DIN EN 1992–4) geregelt und beschrieben. Mit der Veröffentlichung von DIN EN 1992–4 im Frühjahr 2019 wird somit erstmals die Bemessung von Befestigungen in Beton in einer Norm geregelt und nicht wie bisher üblich in Richtlinien oder Technischen Spezifikationen. Dies ist ein wichtiger und bedeutender Schritt für die Befestigungstechnik.
Die neue Norm fasst die Bemessung verschiedenster Befestigungssysteme und verschiedener Einwirkungen in einem zentralen Dokument zusammen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da die Bemessung von Befestigungsmitteln in Beton in der Vergangenheit über zahlreiche Einzeldokumente verteilt waren (siehe Bild 1). So enthält DIN EN 1992–4 sowohl die Bemessung von Einlegeteilen (Ankerschienen und Kopfbolzen) als auch die Bemessung von nachträglichen Befestigungen (Metallspreizdübel, Hinterschnittdübel, Betonschrauben, Verbunddübel und Verbundspreizdübel). Dabei werden Bemessungsregeln für verschiedenste Einwirkungskategorien in einem gemeinsamen Dokument erfasst und die Bemessung für statische und quasistatische Einwirkungen sowie für Ermüdungs- und Erdbebenbeanspruchungen geregelt. Die Bemessung unter Brandeinwirkung wird im neuen Teil 4 des Eurocodes 2 ebenfalls berücksichtigt. In DIN EN 1992-4 sind einige Öffnungsklauseln mit der Möglichkeit zu nationalen Regelungen enthalten. Im deutschen Nationalen Anhang zu DIN EN 1992-4 wurden nur für den Fall der Erdbebenbeanspruchung abweichende nationale Regelungen definiert.
Bild 1: Zeitliche Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsrichtlinien für die Bemessung von Befestigungen in Beton (Stand Ende 2018)
DIN EN 1992–4 stellt durch die Überarbeitung der bisherigen Regelungen und die Ergänzungen den derzeitigen Stand der Technik für die Bemessung von Befestigungen in Beton dar und ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Bemessung. Auch das Sicherheitskonzept für Befestigungen in Beton ist nun direkt in das allgemeine Sicherheitskonzept der Eurocodes und speziell in das Sicherheitskonzept für Stahlbetonkonstruktionen eingebunden. Zudem garantiert die europaweite Einführung ein einheitliches Vorgehen.
Die Bemessung von Befestigungen in Beton bekommt durch die Integration als Teil 4 in den Eurocode 2 einen höheren Stellenwert in der Baupraxis und dadurch größere Aufmerksamkeit bei Bauingenieuren. Infolgedessen hatte sich der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) bereits während der Bearbeitung der DIN EN 1992–4 dazu entschlossen, im Rahmen seiner Schriftenreihe ein Erläuterungsheft zur DIN EN 1992–4 zu entwickeln. DAfStb-Heft 615 soll der Praxis das Verständnis und den Gebrauch der DIN EN 1992–4 durch Erläuterungen und Darlegung wissenschaftlicher Grundlagen erleichtern. Um die Akzeptanz des Erläuterungsheftes in der breiten Fachöffentlichkeit auch außerhalb Deutschlands signifikant zu erhöhen, wird das Heft zusätzlich in englischer Sprache veröffentlicht.
Der erste Teil des Heftes enthält Erläuterungen zum Normentext, Hinweise zu Ableitungen vieler Regelungen, sowie ergänzende Anwendungsregeln. Der zweite Teil erläutert die in der Norm zitierten Technischen Berichte. Die Ausführungen des ersten und zweiten Teils des Heftes wurden im Technischen Unterausschuss „Befestigungstechnik“ des DAfStb erarbeitet und in einem normenähnlichen Verfahren, d. h. im Konsens zwischen allen beteiligten Gruppen, verabschiedet.
Der dritte Teil des Heftes enthält Beiträge, die von Mitgliedern des DAfStb-Unterausschusses „Befestigungstechnik“ in eigener Verantwortung verfasst wurden und weitergehende Erläuterungen zu ausgewählten Themenkreisen enthalten. Die Beiträge entstammen im Wesentlichen der Mitarbeit der Verfasser in den Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der DIN EN 1992–4. Die Beiträge behandeln insbesondere Anwendungsfälle, die in DIN EN 1992–4 nicht abgedeckt sind und bieten ingenieurmäßige Lösungen an.
Anlagen:
Pressemitteilung zum Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (ABB-SKP)
Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-SKP)
Der Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB-SKP) geht zurück auf eine Initiative des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Unter Beteiligung verschiedener interessierter Kreise (Verbände, Ausbildungsstätten, Vertreter der öffentlichen Hand) und Prüfung verschiedener Optionen wurde schließlich das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ e.V.) gebeten, einen entsprechenden Ausbildungsbeirat zu initiieren und zu organisieren, um unter anderem eine Harmonisierung unterschiedlicher Ausbildungsinhalte verschiedener Anbieter auf Grundlage der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb herbeizuführen. Der DPÜ-Vorstand ist dem Wunsch der interessierten Kreise gefolgt und hat Ende des vergangenen Jahres beschlossen, den ABB-SKP als Organ in die Satzung des Vereins aufzunehmen. Der ABB-SKP erarbeitet einheitliche Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern für die Instandhaltung von Betonbauteilen. Hierbei erstellt er und schreibt fort, insbesondere
- die praxisgerechte Formulierung und Festlegung der Aus- und Weiterbildungsinhalte,
- Regelungen für die Anerkennung geeigneter Referenten und die Bildung von Prüfungsausschüssen,
- Kriterien für die Qualifikation und Zulassung der auszubildenden Personen,
- Regelungen zur Anerkennung von für diese Aus- und Weiterbildung geeigneten Ausbildungsstätten,
- die Anerkennung von Ausbildungsstätten,
- Regelungen für die Durchführung der Aus- und Weiterbildung sowie anschließender Prüfungen,
- die Anerkennung von Referenten und Prüfungsausschüssen.
Die konstituierende Sitzung des ABB-SKP fand am 24. April 2018 in der BAM in Berlin statt. Zum Obmann des ABB-SKP wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens (DAfStb) gewählt. Herr Dr. Martin Mangold (IBB MANGOLD) wurde zum Stellvertreter bestimmt.
Pressemitteilung zur neuen DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“
„Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, Ausgabe 2017-12
Zusammen mit befahrenen Parkdecks und Tiefgaragen gehören wasserundurchlässige Bauwerke zu besonders anspruchsvollen Konstruktionen im Bauwesen, die hinsichtlich Entwurf, Detailplanung der Fugen und Einbauteile, Betontechnik und Ausführung sowie der Berücksichtigung bauphysikalischer Aspekte besonderer Sorgfalt bedürfen. Konstruktionen aus Stahlbeton haben sich dabei für diese Bauwerke in den vergangenen Jahrzehnten als besonders robust, zuverlässig und wirtschaftlich bewährt. Tragende Säule für die erfolgreiche Errichtung einer wasserundurchlässigen Betonkonstruktion ist die WU-Richtlinie des DAfStb, die den verschiedenen am Bau Beteiligten den technischen und vertragsrechtlichen Rahmen bereitstellt, den es beim konkreten Bauwerk mit Leben zu füllen gilt. Für den Erfolg der Baumaßnahme müssen die Erwartungen des Bauherrn an die Nutzung der Konstruktion eng mit den Planern und den ausführenden Unternehmen im Rahmen einer Bedarfsplanung abgestimmt werden.
Nach über 10jähriger erfolgreicher Anwendung der WU-Richtlinie wurde im Mai 2015 mit der Überarbeitung der WU-Richtlinie begonnen, um den seit 2003 hinzugewonnenen Erfahrungsschatz mit der Anwendung der technischen Regel erneut zu Papier zu bringen. Zu den wesentlichen Neuerungen in der mit dem Ausgabemonat Dezember 2017 veröffentlichten und seit Ende Januar 2018 über den Beuth Verlag beziehbaren WU-Richtlinie gehören zusammengefasst:
- eine stärkere Herausstellung der Aufgaben der Planung als Leitfaden für erforderliche Planungsschritte,
- die Bereitstellung eines informativen Anhangs als Orientierungshilfe zur Abstimmung der Zuständigkeiten bei der Planung und der Ausführung von WU-Betonbauwerken (Checkliste),
- die Aufnahme von Regelungen für WU-Dächer,
- die Festlegung von erhöhten Anforderungen bei dem Entwurfsgrundsatz mit Selbstheilung,
- die Präzisierung der Anforderungen bei der Ausführung von WU-Konstruktionen mit Elementwänden,
- eine verbesserte Lesbarkeit und Verständlichkeit sowie
- eine detaillierte Darlegung von Kommunikations-/Dokumentations- und Prüfpflichten.
Da die alte WU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 durch die überarbeitete Fassung aus dem Dezember 2017 ohne Übergangsfrist ersetzt wird, ist eine möglichst zeitnahe Bestellung der Neuausgabe empfehlenswert. Die WU-Richtlinie kann über den Beuth Verlag zum Verkaufspreis von € 76,00 unter dem nachfolgenden Link bestellt werden (Download und Versand):
https://www.beuth.de/de/technische-regel/dafstb-wasserundurchlaessige-bauwerke/283927896
Mitglieder des DAfStb erhalten einen Rabatt von 20 % auf den Verkaufspreis.
Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens (Berlin, 05. April 2018)
Anlage:
Pressemitteilung zur Instandhaltungs-Richtlinie
Der Vorstand des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton DAfStb hat in seiner Sitzung am 23. März 2017 beschlossen, das Einspruchsverfahren zum Gelbdruck der DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wiederaufzunehmen und abzuschließen.
Das Gelbdruckverfahren zur Instandhaltungs-Richtlinie war im Juni 2016 gestartet worden. Im Zuge der Einspruchsverhandlungen hatte sich herausgestellt, dass in fundamentalen Punkten kein Konsens zwischen allen interessierten Kreisen hergestellt werden konnte. Die Deutsche Bauchemie (DBC) hat dann in zwei Pressemitteilungen vom 9. Januar 2017 und 2. März 2017 ihre Bedenken hinsichtlich der Europarechtskonformität des Gelbdrucks öffentlich gemacht und die ausschließliche Berücksichtigung der Normenreihe DIN EN 1504 mit den Teilen 1 bis 10 gefordert.
Das Einspruchsverfahren zur Instandhaltungs-Richtlinie wurde daraufhin unterbrochen. Im Rahmen eines DAfStb-Fachkolloquiums am 1. März 2017 wurde die Fachöffentlichkeit über die Gründe der Unterbrechung informiert, und es wurden noch einmal die unterschiedlichen Erwartungen der interessierten Kreise an die Richtlinie erörtert. Ein Konsens konnte allerdings auch hierbei nicht herbeigeführt werden.
Deutlich wurde jedoch, dass der Technische Ausschuss „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ und der DAfStb-Vorstand die Auffassungen der DBC in dieser Angelegenheit nicht teilen. Der DAfStb geht vielmehr davon aus, dass der Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie europarechtskonform ist und die durch die neue Musterbauordnung (MBO) und durch die damit verknüpfte Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vorgegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der geforderten Bauwerkssicherheit vollständig erfüllt. Weiterhin stellt der DAfStb fest, dass die Regelsetzungskompetenz für Planung, Bemessung, Bauausführung und Verwendung von Bauprodukten – anders als für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Bauprodukten – beim Mitgliedsstaat liegt und insofern eine nationale Aufgabe ist.
Die Teile 9 „Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Produkten und Systemen“ und 10 „Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle, Qualitätsüberwachung der Ausführung“ der DIN EN 1504 wurden in der europäischen CEN-Abstimmung von Deutschland aufgrund schwerwiegender Defizite abgelehnt und sind daher nicht anwendbar. Aber auch die weiteren Teile der EN 1504, die Produktregelungen enthalten, sind aus deutscher Sicht defizitär, und es ist derzeit nicht absehbar, wann diese vollständig überarbeiteten europäischen Produkt-Normen der Reihe EN 1504 inklusive der aus deutscher Sicht erforderlichen wesentlichen Merkmale veröffentlicht werden. Dies wird erwartungsgemäß im laufenden Jahr jedenfalls nicht der Fall sein. Vielmehr ist in den zuständigen europäischen Normungsgremien zunächst zu beraten, wie überhaupt zusätzliche wesentliche Merkmale oder neue Anforderungen aufgenommen werden können, da hierzu gemäß EU-Bauproduktenverordnung ein so genannter „Delegierter Rechtsakt“ notwendig ist. Derzeit ist unklar, wie dieser durchgeführt werden muss und welcher Zeitbedarf damit verbunden ist. Das Warten auf die Veröffentlichung der vollständigen europäischen Normen würde die Herausgabe der Instandhaltungs-Richtlinie also voraussichtlich um Jahre verzögern.
Nachdem der DAfStb die Weiterbearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie aus Gründen der genannten rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt hatte, hat das DIBt mit der Erstellung einer Technischen Regel zur Instandhaltung von Betonbauteilen in zwei Teilen begonnen, die seit Beginn des Jahres 2021 bauaufsichtlich eingeführt ist. Näheres finden Sie unter https://www.dibt.de.
Berlin, 20. Januar 2021
Der Engere Vorstand des DAfStb
Grenzwertableitungskonzepte zur Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten
In der Arbeitsgruppe CEN/TC 351/WG1 „Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten in Boden, Grund- und Oberflächenwasser“ werden mit Bezug auf das Mandat M/366 der Europäischen Kommission europaweit einheitliche (horizontale) Prüfvorschriften zur Bestimmung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten in den Boden und das Grundwasser entwickelt. Bei den Prüfverfahren handelt es sich um einen sogenannten „Tanktest“ für monolithische Bauprodukte und einen „Säulentest“ für granulare Bauprodukte. An den aus den Prüfungen gewonnen Eluaten werden Analysen auf regulierte gefährliche Stoffe vorgenommen.
Schwierigkeiten bei der Harmonisierung dieser Prüfvorschriften ergeben sich dadurch, dass in verschiedenen CEN-Mitgliedsstaten unterschiedliche Bewertungskonzepte existieren, die auf den Laborergebnissen dieser Prüfverfahren basieren. Prüfergebnis und Bewertungskonzept sind somit eng miteinander verknüpft. Aufgabe von CEN/TC 351 ist es nicht, diese Bewertungskonzepte in Europa zu harmonisieren. Spielräume ergeben sich für CEN/TC 351 nur hinsichtlich der Veränderungen (Harmonisierung) der Prüfbedingungen in den Prüfnormen. Dennoch ist es für das Verständnis der Gesamtzusammenhänge und zur Lösungsfindung innerhalb der Prüftechnik unabdingbar, sich die verschiedenen Bewertungskonzepte anzusehen. Daher hat CEN/TC 351 im Jahr 2013 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die beiden Ableitungskonzepte, die in den Niederlanden und in Deutschland im Rahmen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung zur Anwendung kommen, miteinander vergleicht. Um dieses Gutachten der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, hat sich der DAfStb bereiterklärt, die beiden Grenzwertableitungskonzepte für den Pfad „Boden-Grundwasser“ für granulare Bauprodukte auf seiner Homepage zu veröffentlichen (s. u. a. Anlage).
Anlage:
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
Budapester Straße 31
10787 Berlin
+49 (0)30 269313-20/24
info@dafstb.de
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