Aktuelles —
Berichtigungen zur Alkali-Richtlinie des DAfStb

A) 1. Berichtigung (April 2010)

1. Erläuterungen zur Herausnahme der Anforderungen und Maßnahmen für die Feuchtigkeitsklasse WS aus der Richtlinie

Mit der Alkali-Richtlinie, Ausgabe Februar 2007, sollte für alle Bereiche des Hoch-, Ingenieur- und Verkehrswegebaus ein einheitliches Regelwerk mit Maßnahmen und Anforderungen zur Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Alkali-Richtlinie 2007 Regelungen für Fahrbahndeckenbetone (Betonfahrbahnen der Bauklassen SV und I bis III RStO), die in der Ausgabe 2001 noch nicht enthalten waren, ergänzt. Auf Grund der zum Zeitpunkt der Herausgabe der Alkali-Richtlinie im Jahr 2007 nicht vorhersehbaren Entwicklungen im Bereich des Betonstraßenbaus stellte sich heraus, dass die Aufstellung allgemein gültiger Regeln für Betone nach EN 206-1/DIN 1045-2 mit dem geforderten Anforderungsprofil für diesen Bereich nicht vollständig vereinbar ist. Regelungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton werden daher auch zukünftig in der TL Beton-StB bzw. in Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bekannt gegeben.

Für die Fortschreibung der Alkali-Richtlinie wurde stets ein Abgleich von Forschungsergebnissen mit praktischen Erfahrungen als notwendig erachtet. Dazu gehörten im Falle von Schäden durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion insbesondere nachvollziehbare Angaben über die verwendeten Gesteinskörnungen (Herkunft und Zusammensetzung), die Zementarten und Zementmengen sowie die Alkaligehalte in den Betonen. Weiterhin musste geklärt sein, ob unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Schadensfeststellung gültigen Alkali-Richtlinie ein Schaden verhindert worden wäre. Für neu in die Alkali-Richtlinie aufzunehmende Gesteinskörnungen musste ebenso ein an der Praxis evaluiertes Prüfverfahren zur Einstufung in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse vorhanden sein. Erst wenn diese Fragen beantwortet werden konnten, wurden weitere Maßnahmen in der Alkali-Richtlinie festgeschrieben. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll auch zukünftig erhalten bleiben.

Bei Beibehaltung der Maßnahmen für die Feuchtigkeitsklasse WS (Betonfahrbahnen der Bauklassen SV und I bis III gemäß RStO) in der Alkali-Richtlinie wäre aufgrund von neueren Entwicklungen im Jahr 2008 die Aufnahme weiterer Gesteinskörnungen erforderlich gewesen. Dies hätte eine sofortige Überarbeitung bei gleichzeitiger Klärung aller im vorherigen Absatz beschriebenen offenen Fragen bedeutet. Da sich der zuständige Unterausschuss "Alkalireaktion" des DAfStb außer Stande gesehen hat, diese Fragestellungen für die neu in den Fokus geratenen Gesteinskörnungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu beantworten und daraus allgemein gültige Anforderungen und Maßnahmen für die Alkali-Richtlinie abzuleiten, hatte er im März 2009 dem Technischen Ausschuss "Betontechnik" den Vorschlag unterbreitet, die an die Feuchtigkeitsklasse WS (Betonfahrbahnen der Bauklassen SV und I bis III gemäß RStO) geknüpften Anforderungen und Maßnahmen für die in den Teilen 2 und 3 aufgeführten Gesteinskörnungen über dieses Berichtigungsblatt zurückzuziehen und damit die Bewertung der Eignung von Gesteinskörnungen für den Einsatz in Betonfahrbahndecken generell der TL Beton-StB bzw. Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu überlassen. Der Technische Ausschuss "Betontechnik" stimmte diesem Vorschlag zu. Mit Außerkrafttreten der Regelungen für WS über die Berichtigung sind selbstverständlich die entsprechenden Absätze in den Erläuterungen ebenfalls zurückgezogen.

2. Präzisierung von Anforderungen an Flinte außerhalb des Gewinnungsgebietes nach Teil 2 der Richtlinie

Mit der Einführung der EN 12620 in Deutschland wurde es notwendig, die Alkali-Richtlinie bundesweit als nationales Dokument für alle Gesteinskörnungen nach EN 12620 anzuwenden. Dadurch entstanden insbesondere für Gesteinskörnungen mit Flinten außerhalb des Anwendungsbereiches von Teil 2 der Alkali-Richtlinie Unsicherheiten, wie deren Einstufung zu erfolgen hat. Die Berichtigung gibt präzisierende Kriterien an die Hand, die eine Einstufung von Flinten außerhalb des Gewinnungsgebietes von Teil 2 der Richtlinie ermöglichen.

In der unten angeführten Anlage ist die Berichtigung zur DAfStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)", Ausgabe Februar 2007, aus dem Jahr 2010 enthalten. Die Berichtigung wird beim Kauf der Richtlinie über den Beuth Verlag mitgeliefert.


B) 2. Berichtigung (April 2011)

Erläuterungen zur Ergänzung des Anwendungsbereiches
von Teil 3 der Richtlinie um Gesteinskörnungen aus dem Mitteldeutschen Raum

An Betonbauwerken, die mit überwiegend ungebrochenen Gesteinskörnungen aus der mitteldeutschen Region hergestellt wurden, sind Schäden aufgetreten, bei denen die Mitwirkung einer schädigenden Alkalireaktion durch Gutachter bestätigt wurde. Bei anschließend durchgeführten Untersuchungen mit verschiedenen Prüfverfahren und der Auswertung von petrografischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass diese Gesteinskörnungen Potenzial für eine schädigende Alkali-Kieselsäure-Reaktion aufweisen. Dem Grundsatz von Teil 1, Abschnitt 1.2 „Andere alkaliempfindliche Gesteine“, der Alkali-Richtlinie folgend, wurden die Untersuchungsergebnisse im zuständigen Unterausschuss „Alkalireaktion im Beton“ des DAfStb beraten und auf dieser Grundlage beschlossen, den Anwendungsbereich des Teils 3 der Richtlinie um diese Gesteinskörnungen zu ergänzen und damit vorsorglich weitere Schäden zu vermeiden.

Anlagen: